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GmbH-Revision: Die wichtigsten �nderungen im �berblick

 

Die Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung (GMBH) soll konsequent als personenbezogene Kapitalgesellschaft ausgestaltet werden. Der Gesetzesentwurf erlaubt es, k�nftig eine GmbH als Einpersonengesellschaft zu gr�nden. Weiter wird das Stammkapital nicht mehr auf maximal CHF 2 Mio. beschr�nkt, um das Wachstum einer auf Eigenkapitalzufuhr angewiesene GmbH nicht unn�tig zu behindern. Im Interesse von Kleinunternehmen mit geringem Kapitalbedarf, z.B. im Dienstleistungsbereich, wird das minimale Stammkapital unver�ndert auf CHF 20'000.-festgesetzt. Es muss jedoch stets voll liberiert werden, im Gegensatz zum geltenden Recht, nach dem nur eine Einzahlung von 50 Prozent vorgeschrieben ist. Diese Pflicht zur vollst�ndigen Leistung der Einlagen auf die Stammanteile (Liberierung) erm�glicht es, auf die bisherige subsidi�re Solidarhaftung der Gesellschafter/innen bis zur H�he des Stammkapitals zu verzichten. Weiter sind folgende Neuerungen wichtig:

  • Die finanzielle Beteiligung der einzelnen Gesellschafter/innen kann neu aus mehreren Stammanteilen bestehen. Zudem werden die Formvorschriften f�r die �bertragung von Stammanteilen gelockert, wobei vor allem die �ffentliche Beurkundung nicht mehr notwendig ist (Kostenersparnis).
  • Das neue GmbH-Recht h�lt an einer starken, f�r eine personenbezogene Kapitalgesellschaft typischen Beschr�nkung des Gesellschafterwechsels (Vinkulierung) fest. Es bestehen verschiedene M�glichkeiten, die Abtretung von Stammanteilen zu beschr�nken.
  • Die Revision des GmbH-Rechts verbessert den Rechtsschutz von Personen mit Minderheitsbeteiligung, so namentlich im Bereich des Auskunfts- und Einsichtsrechts sowie des Bezugsrechts von Stammeinlagen bei Erh�hungen des Stammkapitals.
  • Gesellschaften mit beschr�nkter Haftung sind nach dem Entwurf verpflichtet, eine Revisionsstelle beizuziehen. Mit R�cksicht auf die Bed�rfnisse kleiner Unternehmen k�nnen diese unter gewissen Bedingungen ganz auf eine Revision verzichten. �hnliche Regelung gilt z.B. auch in Kroatien.

Revidiert wurden die Art. 772 bis 827 OR des GmbH-Rechts. Damit die Einheit des Gesellschaftsrechts gewahrt bleibt, harmonisiert der Gesetzesentwurf die Regelung anderer Rechtsformen punktuell mit der Neuordnung der GmbH. Auch im Aktien- und Genossenschaftsrecht sind einige Anpassungen und Verbesserungen geplant.

Das Inkrafttreten des neuen GmbH-Rechts ist noch nicht festgelegt. Es d�rfte aber fr�hestens im Jahre 2007 erfolgen.

F�r weitere Ausk�nfte steht Ihnen Herr J. Mischa Mensik, Advokat in Meggen/Luzern, gerne zur Verf�gung (http://www.rhm-advo.ch / j.mischa.mensik@rhm-advo.ch ).

 

 



 


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