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Libra - �asopis Hrvatskog kulturnog kluba
 

"Eigen-artiges" aus der Schweiz

Ich stelle mich vor: Mein Name ist Walter Hunkeler-Spanji�. Ich bin pensionierter Gymnasial- und Bezirkslehrer. Neben meiner beruflichen Tätigkeit  war ich über zwanzig Jahre im Einwohnerrat in Wettingen und vier Jahre im Grossrat in Aarau engagiert. Dank meiner Frau habe ich enge und freundschaftliche Beziehungen zu Kroatien.

Mit einigen kurzen Artikeln zur „Schweizer Eigenart“ möchte ich Ihnen meine Heimat etwas vertrauter machen. Vielleicht dient dies dem besseren Verständnis zu manchmal doch eigenartigen Entscheiden unserer politischen Behörden.

Vorerst: Es gibt weder den typischen Schweizer noch den typischen Kroaten. Trotzdem haben beide Nationen ihre Eigenheiten. Es gibt auch genügend Gemeinsamkeiten: Ich denke da spontan an die Grösse der Länder, an den Stolz, Bürger dieses Landes zu sein und an die vielfältige Schönheit der Landschaften.

Doch nun zur Eidgenossenschaft, zur Confoederatio Helvetica, zur Schweiz:

Seit 1848 ist die Schweiz ein Bundesstaat, nach den Vereinigten Staaten von Amerika der zweitälteste. Der staatliche Aufbau ist föderalistisch und gliedert sich in drei politische Ebenen: Den Bund, die Kantone, die Gemeinden.

Der Bund (schweizerische Bezeichnung für Staat) ist überall dort zuständig, wo ihn die Bundesverfassung dazu ermächtigt: zum Beispiel Aussen- und Sicherheitspolitik, Zoll etc.
              
Aufgaben, die nicht ausdrücklich Bundessache sind, fallen in die Zuständigkeit der nächst unteren Ebene; diejenige der Kantone.


Schweizer Kantone

Die Kantone: Seit der Gründung des Kantons Jura 1978 besteht die Schweiz aus 23 Kantonen, von denen drei geschichtlich bedingt in je zwei Halbkantone geteilt sind. Die Kantone – häufig auch „Stände“ genannt – sind die ursprünglichen Staaten, die sich 1848 zum Bund zusammengeschlossen und ihm einen Teil ihrer Souveränität abgetreten haben. 

Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung und eigene Gerichte. Sie kennen sicher die Begriffe Kantonsspital, Kantonsschule, Kantonspolizei und Kantonsstrasse.


Die Gemeinden

Die Gemeinden: Alle Kantone sind in politische Gemeinden gegliedert. Zur Zeit sind es über  2900. Ihre Zahl nimmt aber wegen laufender Gemeindezusammenschlüsse ab. Rund ein Fünftel der Gemeinden haben ein eigenes Parlament, vier Fünftel kennen noch die direkt-demokratische Entscheidung in der Gemeindeversammlung.

Die Befugnisse der Gemeinde liegen im Schul- und Sozialwesen, bei der Energieversorgung, im Strassenbau, bei der Ortsplanung und bei den Steuern.

Den Umfang der Gemeindeautonomie bestimmen die Kantone. Er ist deshalb recht unterschiedlich.

Diese Informationen sollten vorerst genügen. Beim nächsten Mal werde ich einiges zur politischen Organisation der Schweiz und zu den einzigartigen Volksrechten berichten. Bleiben Sie dran.

 

Aus der Libra Nr. 16, Zeitschrift des Kroatischen Kulturklubs

 
 
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